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FAQ zu BRIDGE & A.Q.B.

Alles rund um die Anerkennung

Warum ist eine Anerkennung Ihrer Berufsqualifikation wichtig?

Mit einer Anerkennung Ihrer ausländischen Abschlüsse haben Sie bessere berufliche Chancen im Bildungssystem und auf dem Arbeitsmarkt in Deutschland.

Für die Arbeit in bestimmten Berufen brauchen Sie in Deutschland eine formale Anerkennung und damit Berufszulassung. Für die Bewerbung in anderen Berufen ist das nicht nötig, aber mit einer Anerkennung können Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber in Deutschland die beruflichen Kompetenzen besser einschätzen. Die Anerkennung kann auch bei einem nicht reglementierten Beruf die Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessern.

Für Angehörige von Drittstaaten, die noch im Ausland leben, ist die Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation bzw. Bewertung eines Hochschulabschlusses zumeist Voraussetzung für die Erteilung eines Visums.

Was ist eine berufliche Anerkennung?

Sie haben einen Beruf gelernt oder studiert? Und Sie möchten in Deutschland in diesem Beruf arbeiten? Für bestimmte Berufe ist die Anerkennung zwingend notwendig. Für andere Berufe ist die Anerkennung freiwillig. Das gilt auch für Berufe mit Hochschulabschluss.

Was bedeutet berufliche Anerkennung?

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Wann brauche ich die Anerkennung?

Was kostet die Anerkennung?

Antworten zu diesen Fragen erhalten Sie hier:

https://www.anerkennung-in-deutschland.de/html/de/was-ist-anerkennung.php

Wie bekomme ich die Anerkennung?

Wenn Sie Ihre Berufsqualifikation anerkennen lassen wollen, müssen Sie einen Antrag stellen. Dafür müssen Sie den deutschen Referenzberuf kennen. Und Sie müssen wissen, wo Sie in Deutschland arbeiten wollen.

Wie kann ich meinen Referenzberuf herausfinden?

Wo erfahre ich, ob mein Beruf reglementiert ist oder nicht reglementiert ist?

Wo kann ich Beratungsstellen finden?

Wie läuft das Anerkennungsverfahren ab?

Was mache ich, wenn ich die Anerkennung nicht bekomme?

Antworten zu diesen Fragen erhalten Sie hier:

https://www.anerkennung-in-deutschland.de/html/de/anerkennung-bekommen.php

Wie kann ich den passenden Referenzberuf in Deutschland zu meinem erlernten ausländischen Berufsabschluss finden?

Der Referenzberuf ist eine deutsche Berufsqualifikation. Im Anerkennungsverfahren vergleicht die zuständige Stelle eine ausländische Berufsqualifikation mit einem passenden Referenzberuf. Diesen müssen Sie vor der Antragstellung finden. Manchmal sind auch mehrere Referenzberufe möglich. Bei Unsicherheiten ist eine Abstimmung und gemeinsame Auswahl des Referenzberufs mit der jeweiligen zuständigen Stelle wichtig.

Die Systeme der beruflichen Bildung und Ausbildung in Deutschland und im Ausland können sehr unterschiedlich sein. Ausführliche Informationen finden Sie dazu in den Länder- und Berufsprofilen auf dem BQ-Portal:

https://www.bq-portal.de/db/L%C3%A4nder-und-Berufsprofile

Die Länderprofile informieren über ausländische Berufsbildungssysteme und helfen Ihnen, einen Berufsabschluss im Bildungssystem des jeweiligen Landes zu finden.

Die Berufsprofile enthalten umfassende Informationen zu ausländischen Aus- und Fortbildungsberufen. Anhand der Berufsprofile können Sie ausländische Berufsabschlüsse im Vergleich zu deutschen Berufsqualifikationen einschätzen.

Eine Übersicht und ausführliche Informationen zu Berufen in Deutschland finden Sie Portal BERUFENET der Bundesagentur für Arbeit:

https://web.arbeitsagentur.de/berufenet/?path=null

Welche Dokumente sind notwendig bei der Antragstellung?

Das hängt von folgenden Fragen ab:

Welche Berufsqualifikation haben Sie?

Aus welchem Land kommen Sie?

Wo haben Sie Ihre Qualifikation erworben?

Wo wollen Sie in Deutschland arbeiten?

Welche Dokumente brauche ich für meinen Antrag auf Anerkennung?

Muss ich meine Dokumente ins Deutsche übersetzen lassen?

Brauche ich beglaubigte Kopien?

Antworten zu diesen Fragen und eine Übersicht zu Dokumenten, die immer oder meistens notwendig sind, erhalten Sie hier:

https://www.anerkennung-in-deutschland.de/html/de/dokumente-antragstellung.php

Wie kann ich meine Zeugnisse übersetzen lassen?

Oft müssen Dokumente für das Anerkennungsverfahren ins Deutsche übersetzt werden. Häufig müssen diese Übersetzungen von einer Übersetzerin oder einem Übersetzer gemacht werden, die in Deutschland öffentlich zugelassen / amtlich beeidigt sind.

Nach diesen können Sie zum Beispiel hier suchen:

http://suche.bdue.de/ (Bitte wählen Sie „Beeidigter Übersetzer“).

Oder hier:

https://www.justiz-dolmetscher.de/Recherche/de/Suchen (Nennen Sie die Sprache und die Stadt, in der Sie wohnen oder wohnen werden und kreuzen Sie „Übersetzer“ an. Sie bekommen dann eine Liste mit allen geeigneten Übersetzern in Ihrer Nähe)

Fragen Sie mindestens drei Übersetzer und vergleichen Sie die Kosten.

Wo bekomme ich beglaubigte Kopien?

Schicken Sie bitte NIE die Originale von Ihren Dokumenten und Übersetzungen mit Ihrem Antrag an die zuständige Stelle! Die Originale der Dokumente und der Übersetzungen bewahren Sie immer bei sich auf.

Bitte schicken Sie nur (amtlich beglaubigte) Kopien von Ihren Dokumenten und Übersetzungen!

In Deutschland bekommen Sie amtlich beglaubigte Kopien zum Beispiel im Rathaus oder Bürgerbüro Ihrer Gemeinde.

Wie kann ich die Anerkennung finanzieren?

Ein Anerkennungsverfahren kostet Geld. Vielleicht können die Kosten ganz oder teilweise über eine finanzielle Förderung bezahlt werden. Auch Qualifizierungen können gefördert werden.

Wer kann mein Anerkennungsverfahren finanziell unterstützen?

Wer kann finanzielle Förderung erhalten?

Welche Kosten werden übernommen?

Wo erhalte ich finanzielle Förderung für das Anerkennungsverfahren?

Antworten zu diesen Fragen erhalten Sie hier:

https://www.anerkennung-in-deutschland.de/html/de/finanzielle-foerderung.php

Was ist vor der Antragstellung auf Anerkennung oder bei Übersetzungen und Beglaubigungen zu beachten?

Bitte klären Sie vorab die Frage der Finanzierung bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter in Ihrer Nähe.

Sollten Sie noch nicht Kunde oder Kundin beim Jobcenter oder der Agentur für Arbeit sein, können Sie sich persönlich oder hier online bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend melden, um mögliche Unterstützungsangebote in Anspruch nehmen zu können:

https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-melden/

Wie lange dauert ein Anerkennungsverfahren?

In einem Anerkennungsverfahren gleichen die zuständigen Stellen die ausländischen Qualifikationsnachweise mit den Anforderungen der deutschen Referenzqualifikation ab. Dafür sieht die gesetzliche Frist abhängig vom Beruf drei beziehungsweise vier Monate vor. Die Verfahren dauern vor allem dann länger, wenn für die Bearbeitung weitere Dokumente notwendig sind oder Antragstellende Ausgleichsmaßnahmen benötigen, um die volle Anerkennung zu erhalten.

Was ist der Unterschied zwischen reglementierten und nicht reglementierten Berufen?

Reglementiert bedeutet: Sie brauchen eine Anerkennung Ihres Abschlusses, wenn Sie in Deutschland in diesem Beruf arbeiten wollen. Eine Anerkennung ist ein offizielles deutsches Dokument. Es zeigt, dass Ihr Abschluss mit dem Abschluss in Deutschland vergleichbar ist/ gleichwertig ist.

Nicht reglementierte Berufe sind in Deutschland ohne Anerkennung gültig. Für Ihren Studienabschluss gibt es meistens keine Möglichkeit einer Anerkennung in Deutschland. Sie brauchen in diesem Fall auch keine Anerkennung und dürfen direkt in Ihrem Beruf arbeiten. Ohne deutsche Dokumente ist es aber oft schwieriger, eine Arbeit zu finden.

Es gibt daher eine Alternative zum Anerkennungs-Prozess: Die Zeugnisbewertung. Diese ist freiwillig.

Was ist eine Zeugnisbewertung?

Eine Zeugnisbewertung ist ein Dokument von einer deutschen Institution. Diese Institution heißt „Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB)“.

Die Zeugnisbewertung zeigt Informationen zu Ihrem Studium (z. B. Ort und Dauer). Sie zeigt auch das Niveau von Ihrem Studium (z. B. Bachelor, Master, Diplom). Aber es ist keine rechtliche Anerkennung! Sie haben damit kein Recht auf eine bestimmte Arbeit oder eine gute Bezahlung oder Weiterbildungen. Die Zeugnisbewertung ist ein zusätzlicher Nachweis für Ihre Bewerbungsunterlagen und macht Ihre Kompetenzen sichtbar. Die Zeugnisbewertung kann bei der Jobsuche helfen, aber jeder Arbeitgeber entscheidet selbst, ob Ihr Studium zu dem Jobprofil passt.

Hier finden Sie mehr Informationen zur Zeugnisbewertung:

https://www.kmk.org/zab/zentralstelle-fuer-auslaendisches-bildungswesen/zeugnisbewertung-fuer-auslaendische-hochschulqualifikationen.html

Wie wird mein ausländischer Bildungsabschluss bewertet und ist meine ausländische Hochschule in Deutschland anerkannt?

Ausländische Hochschulabschlüsse können in Deutschland in der Regel nur dann anerkannt werden, wenn sie an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Institution erworben wurden. Voraussetzung für Zeugnisbewertung oder Anerkennung ist eine positive Bewertung Ihres Hochschulabschlusses und eine Anerkennung Ihrer Hochschule.

Die Datenbank Anabin stellt Informationen zur Bewertung ausländischer Bildungsnachweise bereit und unterstützt Behörden, Arbeitgeber und Privatpersonen, eine ausländische Qualifikation in das deutsche Bildungssystem einzustufen.

Hier finden Sie mehr Informationen dazu:

https://anabin.kmk.org/anabin.html

Was ist das Ergebnis meiner Antragstellung?

Nachdem Ihr Antrag bearbeitet wurde, teilt Ihnen die zuständige Stelle das Ergebnis in einem Bescheid mit.

Mögliche Ergebnisse bei reglementierten Berufen:

  • Anerkennung: Ihre Berufsqualifikation ist mit dem deutschen Referenzberuf gleichwertig. Und Sie erfüllen die weiteren Voraussetzungen für die Berufszulassung, wie z.B. persönliche Eignung oder Sprachkenntnisse.
  • Keine Anerkennung: Ihre Berufsqualifikation ist nicht gleichwertig. Es bestehen wesentliche Unterschiede zwischen Ihrer Berufsqualifikation und dem deutschen Referenzberuf. Häufig können Sie doch noch die Anerkennung erhalten, z.B. mit einer Ausgleichsmaßnahme.
  • Keine Anerkennung: Ihre Berufsqualifikation ist gleichwertig. Aber Sie erfüllen die weiteren Voraussetzungen für die Berufszulassung nicht.

Mögliche Ergebnisse bei nicht reglementierten Berufen:

  • Anerkennung: Ihre Berufsqualifikation ist mit dem deutschen Referenzberuf gleichwertig.
  • Teilweise Anerkennung: Ein Teil Ihrer Berufsqualifikation ist gleichwertig. Bei einem anderen Teil gibt es wesentliche Unterschiede. Wenn Sie eine Anpassungsqualifizierung machen, können Sie bei erfolgreicher Teilnahme die volle Anerkennung erhalten.
  • Keine Anerkennung: Die Unterschiede Ihrer Berufsqualifikation zum deutschen Referenzberuf sind zu groß.

Wo finde ich weitere Informationen zu meinen Fragen?

Hier finden Sie Antworten auf weitere häufige Fragen zur Anerkennung von ausländischen Berufsqualifikationen in Deutschland und zu weiteren Themen:

https://www.anerkennung-in-deutschland.de/html/de/faq.php

Wo kann ich mich beraten lassen?

Lassen Sie sich in Deutschland oder im Ausland kostenlos durch eine Beratungsstelle zur Anerkennung beraten! Wenn es keine Beratungsstelle in Ihrer Nähe gibt, können Sie sich an die Hotline wenden.

Hier finden Sie eine Beratungsstelle in Deutschland in Ihrer Nähe:

https://www.anerkennung-in-deutschland.de/html/de/beratungssuche.php

Hotline „Arbeiten und Leben in Deutschland“:

https://www.anerkennung-in-deutschland.de/html/de/hotline.php

Hier finden Sie Beratung, wenn Sie (noch) im Ausland sind:

Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung (ZSBA):

https://www.anerkennung-in-deutschland.de/html/de/zentrale-servicestelle-berufsanerkennung.php

EU-Beratungszentrum für Fragen zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen aus der EU, dem EWR und der Schweiz in Deutschland:

https://www.anerkennung-in-deutschland.de/html/de/eu-beratungszentrum.php

Gerne können Sie uns auch kontaktieren und wir unterstützen Sie, die passende Beratungsstelle zu finden.

Qualifizierung

Was mache ich, wenn ich die Anerkennung wegen wesentlicher Unterschiede nicht bekomme?

Wenn wesentliche Unterschiede im Bescheid festgestellt wurden, können Sie die Anerkennung mit einer erfolgreichen Teilnahme an einer Qualifizierung erreichen. Lassen Sie sich dazu beraten! Viele Qualifizierungskurse sind kostenlos. Es gibt folgende Arten von Qualifizierungen:

Bei reglementierten Berufen können Sie eine Ausgleichsmaßnahme machen, mit der sich die wesentlichen Unterschiede ausgleichen lassen. Nach erfolgreicher Teilnahme reichen Sie die Bescheinigung bei der zuständigen Stelle ein. Sie erhalten dann den positiven Bescheid. In der Regel müssen Sie keinen neuen Antrag auf Anerkennung stellen.

Bei nicht reglementierten Berufen können Sie eine Anpassungsqualifizierung machen. Nach erfolgreicher Teilnahme erhalten Sie eine Bescheinigung. Dann können Sie einen Folgeantrag auf Anerkennung stellen. Diesen reichen Sie mit der Bescheinigung und Ihren anderen Dokumenten bei der zuständigen Stelle ein.

Was ist eine Ausgleichsmaßnahme?

Mit einer Ausgleichsmaßnahme können Personen mit einem reglementierten Beruf wesentliche Unterschiede zwischen einer ausländischen Berufsqualifikation und einem deutschen Referenzberuf ausgleichen.

Dabei lernen diese Personen die Fähigkeiten, die ihnen für die Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation noch fehlen, oder sie machen eine Eignungsprüfung oder Kenntnisprüfung. Bei erfolgreicher Teilnahme oder bei Bestehen erhalten diese Personen doch noch die volle Anerkennung ihrer ausländischen Berufsqualifikation.

Es gibt verschiedene Ausgleichsmaßnahmen. Die gesetzliche Regelung hängt vom Beruf und von der Staatsangehörigkeit ab. Eine Ausgleichsmaßnahme kann z. B. ein Anpassungslehrgang, eine Eignungsprüfung oder eine Kenntnisprüfung sein. Die Kenntnisprüfung muss z. B. in den Gesundheitsberufen gemacht werden, wenn man aus einem Drittstaat kommt.

Was ist eine Anpassungsqualifizierung?

Mit einer Anpassungsqualifizierung können Personen mit nicht reglementierten Berufen wesentliche Unterschiede zwischen ihrer ausländischen Berufsqualifikation und dem deutschen Referenzberuf ausgleichen. Dann können sie doch noch die volle Anerkennung ihrer ausländischen Berufsqualifikation erhalten. Dazu müssen sie nach Abschluss der Qualifizierung einen Folgeantrag bei der zuständigen Stelle stellen.

Um eine passende Anpassungsqualifizierung zu finden, lassen Sie sich beraten und sprechen Sie mit Ihrer Vermittlerin oder Ihrem Vermittler beim Jobcenter oder der Agentur für Arbeit. Vielleicht ist eine Finanzierung zum Beispiel über einen Bildungsgutschein oder einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein möglich.

Weitere Informationen über die Möglichkeiten finden Sie in der Datenbank Kursnet der Agentur für Arbeit: https://www.arbeitsagentur.de/kursnet

Hier können Sie auch Weiterbildungsangebote recherchieren: https://web.arbeitsagentur.de/weiterbildungssuche/?pk_vid=4865ddbfc274afca16971938873e5563

Bevor Sie sich für eine bestimmte Anpassungsqualifizierung entscheiden, prüfen Sie nochmal Ihren Bescheid und klären Sie am besten nochmal mit der zuständigen Stelle, ob in diesem Fall dann voraussichtlich alle fehlenden Voraussetzungen für eine volle voraussichtliche Anerkennung erfüllt werden.

Welche Alternativen habe ich, um einen deutschen Berufsabschluss zu erhalten, wenn ich keine Anerkennung bekomme oder wenn nicht alle Voraussetzungen für eine Antragstellung erfüllt sind?

Es gibt alternative Verfahren, um einen deutschen Berufsabschluss zu erhalten. Lassen Sie sich beraten, ob diese für Sie eine Möglichkeit sind:

Individuelle Prüfung

Wenn auf Basis der formalen Prüfung keine Entscheidung über die volle Gleichwertigkeit getroffen werden kann oder eine Bewertung z.B. aufgrund einer unzureichenden Informationslage nicht allein über einen formalen Vergleich möglich ist, erfolgt zusätzlich eine individuelle Prüfung. In diesem Fall werden einschlägige Berufserfahrung sowie weitere Bildungsnachweise des Antragstellers oder auch die Ergebnisse einer Qualifikationsanalyse ergänzend zur Bewertung herangezogen.

Externenprüfung:

Die Externenprüfung ermöglicht es, ohne eine vorherige Ausbildung an der Abschlussprüfung der IHK bzw. HWK teilzunehmen. Voraussetzung dafür ist der Nachweis entsprechender Berufserfahrung. Die Dauer der Berufserfahrung richtet sich dabei nach der vorgesehenen Ausbildungszeit des Referenzberufes. Da die Entscheidung über die Zulassung zur Externenprüfung individuell erfolgt, benötigen die zuständigen Stellen neben einem tabellarischen Lebenslauf aussagekräftige Nachweise in Form von Arbeitsverträgen, -zeugnissen, Zertifikaten, etc. Die Teilnahme an einer Externenprüfung ist gebührenpflichtig, wobei sich die Höhe der Kosten nach dem jeweiligen Abschluss richten.

Nachqualifizierung

Dieses Qualifikationsangebot richtet sich an Personen ohne formale berufliche Qualifikation, die aber über einschlägige Berufserfahrungen verfügen. Eine Nachqualifizierung baut damit auf bereits erworbenen beruflichen Kenntnissen auf. Mithilfe von Nachqualifizierungen können sich Teilnehmende auf das Ablegen einer Abschlussprüfung, die sogenannte Externenprüfung, vorbereiten, um so eine vollständige Gleichwertigkeit zu erreichen.

Neue Ausbildung oder Studium

Auch wenn Sie bereits einen Berufs- oder Studienabschluss aus dem Ausland haben, können Sie eine weitere Ausbildung oder ein Studium in Deutschland neu beginnen. Dabei können vielleicht Fächer aus Ihrer ausländische Qualifikation oder passende Berufserfahrung berücksichtigt und angerechnet werden. Dann verkürzt sich die Ausbildungs- oder Studienzeit.

Umschulung

Wenn Sie keinen Berufsabschluss aus dem Ausland haben oder beruflich neue Wege gehen möchten, können Sie eine Umschulung machen. Hierfür ist auch eine Finanzierung über das Jobcenter oder die Agentur für Arbeit möglich.

Was ist eine Qualifikationsanalyse und was sind die Voraussetzungen?

Eine Qualifikationsanalyse ist eine besondere Form des Nachweises einer Berufsqualifikation. Dieser Nachweis erfolgt unter nachfolgenden Bedingungen:

  • Sie haben einen Antrag auf Anerkennung ihrer Berufsqualifikation gestellt.
  • Sie wollen in einem dualen Ausbildungsberuf oder als Meisterin oder Meister arbeiten.
  • Sie können unverschuldet wichtige Dokumente nicht vorlegen.
  • Die zuständige Stelle zweifelt an der Echtheit Ihrer vorgelegten Dokumente.

Bei einer Qualifikationsanalyse werden die beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten praktisch nachgewiesen. Zum Beispiel als Arbeitsprobe, Fachgespräch oder durch Probearbeit in einem Betrieb.

Weitere Informationen finden Sie hier:

https://www.anerkennung-in-deutschland.de/assets/content/Medien_Dokumente-AI/netqa_broschuere_faq_antragstellende.pdf

Arbeitssuche in Ostwürttemberg

Ich möchte gerne in Deutschland in meinem Beruf arbeiten, was sind allgemein die besten Voraussetzungen?

  • Gute deutsche Sprachkenntnisse passend zu den Anforderungen des Berufs
  • Attraktive Bewerbungsunterlagen
  • Je nach Beruf eine Anerkennung/Zeugnisbewertung/Zeugnisübersetzung von Ihrer beruflichen Qualifikation

Welche Berufe und Tätigkeitsfelder gibt es in Deutschland?

Hier können Sie sich über alle möglichen Berufe und Tätigkeitsfelder informieren:
https://web.arbeitsagentur.de/berufenet/?path=null

Wo kann ich nach Stellen in Ostwürttemberg suchen?

Auf folgenden Seiten können Sie nach geeigneten Arbeitsstellen suchen:

https://www.arbeitsagentur.de/jobsuche/

https://www.jobs-in-ostwuerttemberg.de/?lang=de

https://jobs.swp.de/stellenangebote

Eine Übersicht und Bewertung zu privaten Jobportalen mit Links finden Sie z.B. hier:

https://recruitee.com/de-artikel/die-besten-jobboersen-deutschland

Teilnahme an den IQ-Projekten AQB oder Bridge

Welche Voraussetzungen gibt es für die Teilnahme im Projekt Bridge

  • Sie sind über 18 Jahre alt.
  • Sie haben eine ausländische Herkunft (ausländischer Pass oder Migrationshintergrund).
  • Sie wohnen in der Region Ostwürttemberg (Landkreis Heidenheim oder Ostalbkreis).
  • Sie haben eine berufliche oder akademische Qualifikation oder berufliche Erfahrungen aus dem Ausland.
  • Sie haben eine Teilanerkennung Ihres ausländischen Berufsabschlusses, einen akademischen Abschluss oder berufliche Erfahrung aus dem Ausland.
  • Sie haben Deutsch-Sprachkenntnisse auf Niveau B2 oder B1 und können sich bereits gut in Deutsch verständigen.

Was sind Voraussetzungen für die Teilnahme im Projekt AQB?

  • .Sie sind über 18 Jahre alt.
  • Sie haben eine ausländische Herkunft (ausländischer Pass oder Migrationshintergrund).
  • Sie wohnen in der Region Ostwürttemberg (Landkreis Heidenheim oder Ostalbkreis).
  • Sie haben eine berufliche oder akademische Qualifikation oder berufliche Erfahrungen aus dem Ausland

Ihr Aufenthaltsdokument ist nicht abgelaufen und Sie haben grundsätzlich Zugang zum Arbeitsmarkt.

Das Projekt BRIDGE – Qualifizierungsbegleitung in Ostwürttemberg wird als Teil des IQ Netzwerk Württemberg innerhalb des Regionalen Netzwerks Württemberg im Rahmen des Förderprogramms IQ − Integration durch Qualifizierung durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und die Europäische Union über den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) gefördert und vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge administriert. Partner in der Umsetzung sind das Bundesministerium für Bildung und Forschung und die Bundesagentur für Arbeit.